Datenschutzbestimmungen
Wir von der Sympajobs AG halten die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) und des Datenschutzgesetzes (DSG)
samt Ausführungsbestimmungen ein. Wir garantieren Ihnen im Umgang mit Ihren persönlichen Daten grösste Sorgfalt und die Beachtung der
vorgängig erwähnten Normen.
Allgemeine Grundlagen
Wir sammeln nur Daten, welche in direktem Zusammenhang mit der zu besetzenden Stelle stehen und effektiv für die Vermittlung oder den Verleih
benötigt werden. Hierzu gehören unter anderem Ihre Personalien, Lebensläufe, Zeugnisse, Angaben zu Ihren Berufskenntnissen und fachlichen
Fähigkeiten sowie weitere relevante Daten, welche für die Vermittlung/den Verleih notwendig sind, wie zum Beispiel Informationen zu Ihrem Gehalt,
zu Ihren Erwartungen, Zielen usw…
Ihre Unterlagen (Bewerbungsdossier, inkl. Foto, wenn vorhanden) und Informationen, welche wir aus einem persönlichen Gespräch mit Ihnen in
Erfahrung bringen, werden in unserem System elektronisch erfasst und dort wenn erforderlich weiter bearbeitet. Die Originalunterlagen werden
danach archiviert, vernichtet oder auf Ihren persönlichen Wunsch hin retourniert. Die Daten werden fortlaufend auf Ihre Aktualität geprüft und
gegebenenfalls ergänzt, korrigiert oder gelöscht.
Weiterleiten von Daten
Soweit es für die Erbringung unserer Dienstleistung notwendig ist, leiten wir Ihre Personendaten und weitere Informationen zu Ihren beruflichen
Fähigkeiten an unsere Kunden weiter. Hierbei entscheidet Sympajobs AG allein, ob die Daten offen, teilweise oder ganz anonymisiert
weitergegeben werden. Mit Unterzeichnung der vorliegenden Datenschutzbestimmungen erklären Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis dazu. Vor
der Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten holen wir eine gesonderte ausdrückliche Zustimmung von Ihnen ein.
Referenzauskunft
Mit ihrer Unterschrift ermächtigen sie uns Referenzen über sie einzuholen. Referenzpersonen:
Auskunftsrecht
Als Mitarbeitender oder Bewerber von der Sympajobs AG haben Sie Anspruch auf Einsicht in Ihre Personalakte. Das Begehren um Einsicht in die
Personalakte muss schriftlich gestellt werden. Wir gewähren Ihnen Einsicht über alle in der Datensammlung vorhandenen Daten einschliesslich
deren Herkunft. Wir können jedoch die Auskunft verweigern, einschränken oder aufschieben, wenn ein Gesetz dies vorsieht.
Auskunftspflicht
Sofern kein überwiegendes Privatinteresse besteht, dürfen Daten auf ein schriftliches und begründetes Gesuch hin gegenüber
Bewilligungsbehörden, paritätischen Kommissionen sowie weiteren Organen der öffentlichen Verwaltung bekannt gegeben werden, sofern sie für
deren Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben vorgesehen sind. Im Weiteren werden nur Daten bekannt gegeben, welche für den in Frage stehenden
Zweck erforderlich sind. Ansonsten unterstehen alle Mitarbeitenden von der Sympajobs AG der Schweigepflicht gegenüber Dritten und geben keine
Daten und Informationen unberechtigt weiter.
Datensicherheit
Sympajobs AG stellt sicher, dass weder physisch noch elektronisch ein unbefugter Zugriff durch Dritte stattfinden kann. Das System und die
Abläufe werden in regelmässigen Abständen kontrolliert und wenn nötig angepasst.
Löschen von Personaldaten
Sie können jederzeit eine vollständige Löschung aus unserer Datenbank schriftlich beantragen. Sofern jedoch ein Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen
und Sympajobs bestand, bleiben sämtliche gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und –rechte vorbehalten.